Aufklärung vor jeder Intervention
Der Facharzt ist verpflichtet, den Patienten über die Technik, Alternativen, den Verlauf der Intervention sowie dergängigen Komplikationen aufzuklären.
Es ist jedoch nicht möglich, den Eingriff bis ins letzte Detail zu erklären. Auch muss sich der Patient bewusst sein,dass jeder medizinische Eingriff ein Risiko darstellt.
Die Arzt-Patienten-Beziehung baut auf Vertrauen auf. Der Patient muss so viel Vertrauen haben, dass er in der Lageist, alle Fragen stellen zu können. Die vom Arzt erteilten Antworten müssen vollumfänglich befriedigen.
Die interventionellen Techniken haben enorme Fortschritte zu verzeichnen. Es darf jedoch nicht vergessen werden,dass es auch auf diesem Gebiet Grenzen gibt.
Vor jeder Intervention muss der Patient eine Einverständniserklärung unterschreiben als Beweis, dass dieInformation über den geplanten Eingriff eingehend und fachkundig durchgeführt wurde und der Patienteinverstanden ist, dass der Eingriff so durchgeführt wird.
Patienteninformation & Einwilligungserklärung
Patienteninformation (v. 23)
(PDF, DE)Information du patient (v. 23)
(PDF, FR)
Informazioni per il paziente (v. 23)
(PDF, IT)
Patient information (v. 23)
(PDF, EN)
Consentimiento del paciente
(PDF, ES)
Termo de consentimento informado
(PDF, PT)
Ihre Rechte im Überblick
Diagnose und Befund
Ihr Arzt muss Ihnen verständlich erklären, welche Diagnose vorliegt und welche Befunde erhoben wurden.
Behandlungsoptionen
Sie haben das Recht, über alle verfügbarenBehandlungsmöglichkeiten informiert zuwerden – auch über Alternativen.
Risiken und Nebenwirkungen
Vor jedem Eingriff müssen Sie übermögliche Risiken, Komplikationen undNebenwirkungen aufgeklärt werden.
Ablauf des Eingriffs
Der genaue Ablauf der geplantenBehandlung muss Ihnen schrittweise undverständlich erklärt werden.
Erfolgsaussichten
Realistische Erwartungen: Ihr Arztinformiert Sie über dieErfolgswahrscheinlichkeit und möglicheEinschränkungen.
Recht auf Bedenkzeit
Sie dürfen sich Zeit nehmen, bevor Sie IhreEinwilligung geben. Ausnahmen gelten nurin Notfällen.
Gesetzliche Grundlage
Art. 10a des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (HFG) sowie Art. 28 ZGB regeln dieAufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Patienten.
Checkliste für Ihr Arztgespräch
Was genau wird bei dem Eingriff gemacht?
Welche Alternativen gibt es?
Welche Risiken und Nebenwirkungen sind möglich?
Wie lange dauert die Genesung?
Was passiert, wenn ich den Eingriff nicht durchführen lasse?
Wie viele solcher Eingriffe haben Sie bereits durchgeführt?
Ist der Arzt SSIPM-zertifiziert?
Nehmen Sie am
SSIPM-Register teil
Dokumentieren Sie Behandlungsverläufe systematisch und tragen Sie zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der interventionellen Schmerzmedizin in der Schweiz bei.